Die Sperrungen gelten am 25., 26. und 27. August, jeweils von 8.00 bis 17.00 Uhr. Eine Umfahrung ist nicht möglich. Die Arbeiten sind witterungsabhängig. Falls erforderlich, werden sie auf den 1., 2. oder 3. September verschoben. Aktuelle Informationen sind auf strassen.gr.ch verfügbar.

Medienmitteilung: Tiefbauamt Graubünden