Erstmals soll Graubünden eine umfassende gesetzliche Grundlage für die ausserschulische Förderung und Mitsprache von Kindern und Jugendlichen erhalten. Die Regierung hat den Entwurf für das Kinder- und Jugendgesetz Graubünden (KJGG) in die Vernehmlassung geschickt, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt. Es richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu 25 Jahren. Auch Anliegen aus Workshops mit Jugendlichen im Frühling 2025 sind eingeflossen. Das Gesetz ermöglicht dem Kanton, Angebote und Projekte privater Organisationen im Bereich der ausserschulischen Förderung und Partizipation finanziell zu unterstützen.
Auch Gemeinden können beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung entsprechender Angebote Beiträge erhalten. Die Fachberatung im Kinderschutz soll mit dem Arbeitsinstrument «Cumpass» dauerhaft verankert werden. Sie bietet Fach- und Bezugspersonen eine niederschwellige Anlaufstelle, um mögliche Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen. Unterstützt werden können zudem Beratungs-, Präventions- und Sensibilisierungsangebote.
Die Vernehmlassung dauert bis 13. November und wird als E-Vernehmlassung durchgeführt.
Medienmitteilung: Standeskanzlei Graubünden
Auch Gemeinden können beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung entsprechender Angebote Beiträge erhalten. Die Fachberatung im Kinderschutz soll mit dem Arbeitsinstrument «Cumpass» dauerhaft verankert werden. Sie bietet Fach- und Bezugspersonen eine niederschwellige Anlaufstelle, um mögliche Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen. Unterstützt werden können zudem Beratungs-, Präventions- und Sensibilisierungsangebote.
Die Vernehmlassung dauert bis 13. November und wird als E-Vernehmlassung durchgeführt.
Medienmitteilung: Standeskanzlei Graubünden
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