Grundlage für den Ressourcenausgleich ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der 100 Bündner Gemeinden. 40 Gemeinden gelten 2027 als ressourcenstark und zahlen insgesamt 31,5 Millionen Franken in den Ausgleich ein. Allein auf St. Moritz entfallen 15,1 Millionen Franken – gegenüber 14 Millionen im Vorjahr.
Auch weitere Oberengadiner Gemeinden gehören zu den ressourcenstärksten des Kantons. St. Moritz liegt mit einem Ressourcenindex von 357,1 Punkten kantonsweit auf Rang zwei hinter Ferrera mit 541,7 Punkten. Celerina folgt mit 276,7 Punkten auf Rang drei, Silvaplana mit 221,4 Punkten auf Rang vier. Der kantonale Durchschnitt entspricht 100 Punkten. Pro Einwohner steuert St. Moritz 2490 Franken zum Ressourcenausgleich bei, Celerina 1443 und Silvaplana 879 Franken.
59 ressourcenschwache Gemeinden erhalten zusammen 42,8 Millionen Franken. Damit erreicht jede Gemeinde mindestens 68,8 Prozent der durchschnittlichen Ressourcenausstattung im Kanton. Die Differenz von 11,3 Millionen Franken zwischen den Einzahlungen der ressourcenstarken und den Auszahlungen an die ressourcenschwachen Gemeinden übernimmt der Kanton.
29 Millionen für besondere Lasten
Weitere 29 Millionen Franken fliessen über den Gebirgs- und Schullastenausgleich an 50 Gemeinden. Unterstützt werden Gemeinden, die aufgrund ihrer Besiedlungsstruktur, der geografischen Lage oder ihrer Schülerquote übermässig belastet sind. Ab 2027 erhält die Schülerquote ein höheres Gewicht, zudem wird neu die Siedlungshöhe berücksichtigt. Die meisten Mittel fliessen weiterhin in die Regionen Surselva und Prättigau/Davos. Auf die Region Maloja entfallen lediglich 0,4 Prozent, auf die Region Engiadina Bassa/Val Müstair 12,7 Prozent.
Im Bereich der Sozialhilfe erhalten 19 Gemeinden insgesamt knapp 1,4 Millionen Franken. Über Ressourcen-, Gebirgs- und Schullasten- sowie Soziallastenausgleich werden 2027 somit 73,2 Millionen Franken ausbezahlt. Davon finanziert der Kanton 41,7 Millionen Franken, die ressourcenstarken Gemeinden tragen 31,5 Millionen bei.
Die Eckwerte muss der Grosse Rat im Rahmen des Budgets 2027 noch festlegen. Voraussetzung ist zudem, dass die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes Anfang 2027 in Kraft tritt.
Medienmitteilung: Standeskanzlei Graubünden
Foto: Jon Duschletta
Foto: Jon Duschletta
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