"Seitens meiner Mandantschaft wird auf einen Weiterzug der Urteile des Regionalgerichts Maloja verzichtet. Wir haben keine Berufung angemeldet. Hinsichtlich der Urteile betreffend den Mitarbeitenden des Amts für Wald und Naturgefahren (AWN) wurde eine schriftliche Begründung verlangt", schreibt der Anwalt der Opferfamilien, Reto Nigg am Freitagnachmittag in einer Medienmitteilung. 

Auch die Bündner Staatsanwaltschaft verzichtet auf einen Weiterzug. Die Medienstelle der Staatsanwaltschaft bestätigte eine entsprechende Meldung von Radiotele­visione svizzera Italiana gegenüber der EP/PL. Sie erachte die mündlich eröffneten Urteilsbegründungen als nachvollziehbar, schreibt die Medienstelle. Somit ist das Urteil rechtskräftig. 

Beim Bergsturz am Pizzo Cengalo im August 2017 kamen acht Menschen ums Leben. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen fünf Personen: zwei Mitarbei­tende des Amts für Wald und Naturgefahren, einen externen Geologen, die damalige Gemeindepräsidentin sowie den kommunalen Naturgefahrenberater. Am 4. September sprach das Gericht alle Beschuldigten frei mit der Begründung, der Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen.

Autor: Reto Stifel