14.04.2026
Regionalflughafen Samedan
Gesuch für den Perimeterschutz


Gemeinde:
Samedan
Gesuchstellerin:
Engadin Airport AG
Plazza Aviatica 6b
7503 Samedan 
Gegenstand:
Sicherung des Flughafens mittels Perimeterschutz (Zaun). Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37-37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1). Das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Graubünden und die betroffenen Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können während der Auflagefrist vom 15. April 2026 bis zum 14. Mai 2026 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Samedan, 
Plazzet 4, 7503 Samedan eingesehen werden.
Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Hinweise:

  • Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).
  • Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
  • Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
Bundesamt für Zivilluftfahrt und Department für die Infrastruktur, Energie und Mobilität des Kantons Graubünden
Bern, 14. April 2026