Anlässlich der Sitzung vom 30. April 2020 hat der Gemeinderat die folgenden Jahresrechnungen genehmigt: 1. der Gemeinde 2. der St. Moritz Energie Elektrizitätswerk der Gemeinde Die Genehmigung der Jahresrechnungen der Gemeinde St. Moritz und der St. Moritz Energie unterstehen gemäss Art. 29 a Ziff. 2 der Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum. Datum der Veröffentlichung: 2. Juni 2020 Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juli 2020 Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern werden die Jahresrechnungen per Post zugestellt. |
Gemeindevorstand St. Moritz |
2. Juni 2020 |