Die so beschlossene Teilrevision der Nutzungsplanung bildet die planungsrechtliche Grundlage, damit die bestehende Talstation der 1972 in Betrieb genommenen Signalbahn durch einen Neubau ersetzt werden kann. Dieser soll sowohl heutigen wie auch zukünftigen Nutzungsbedürfnissen gerecht werden. Die Konzession und die Betriebsbewilligung für die Pendelbahn wurden 2014 aufgrund des damals laufenden Verfahrens sowie in den Folgejahren laufend, mit immer kürzeren Beurteilungs- und Betriebsbewilligungsintervallen erneuert. Die Verlängerung durch das Bundesamt für Verkehr erfolgte nicht zuletzt der hohen touristischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Signalbahn St. Moritz und das ganze Oberengadin. Der Ersatz der bisherigen Pendelbahn durch eine moderne und attraktive touristische Transportanlage sei aufgrund der aus den Rechtsmittelverfahren entstandenen Verzögerungen somit von höchster Dringlichkeit, wurde in der Abstimmungsbotschaft argumentiert. 
Die neue Transportanlage erfordert auch den Ersatz der bestehenden Talstation in St. Moritz-Bad durch eine neue und zeitgemässe Baute. Deshalb wurde die für den Neubau erforderliche Anpassung der Grundordnung zeitlich vorgezogen. Der Planungsbericht wurde im Juli im Rahmen einer Mitwirkungsauflage öffentlich aufgelegt.

Autor und Foto: Jon Duschletta