Bei dieser Gefahrenstufe können bereits brennende Zündhölzer, Funkenflug eines Grillfeuers oder Blitzschläge mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Feuer entfachen. Ein Feuer kann sich auch im Wald rasch ausbreiten. Es können heisse Bodenfeuer entstehen, die auf die Kronen einzelner Bäume übergreifen. Zudem sind Flugfeuer möglich und die Humusschicht kann brennen. Ein Waldbrand ist unter diesen Bedingungen schwierig und aufwendig zu löschen.
Deshalb dürfen keine Feuer im Freien entfacht werden. Fest eingerichtete Feuerstellen dürfen weiterhin betrieben werden, so beispielsweise in La Punt und Madulain. Einzelne Gemeinden, wie beispielsweise St. Moritz, haben entschieden, auch diese Feuerstellen zu sperren.
Autor: Amt für Wald und Naturgefahren
Foto: Reto Stifel
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